Gelingensbedingungen für Inklusion

  • Inklusion darf nicht mehr als Belastung wahrgenommen werden, sondern vor allem als Chance auf bessere Bildung für alle.
  • Schule als System muss sich den Bildungs- und Erziehungsbedarfen der Kinder anpassen und nicht umgekehrt.
  • Eine systemische Ressourcenausstattung, die systemische Unterrichtsgestaltung ermöglicht, ist Gelingensbedingung für eine inklusive Schule.
  • Diagnostik muss auf eine bestmögliche Förderung ausgerichtet sein und nicht auf die Schaffung eines wie auch immer gearteten Status.
  • Inklusion kann an Schulen nur durch echte multiprofessionelle Teamarbeit in den Lerngruppen erreicht werden und nicht durch unkoordinierte Einzelfördermaßnahmen.
  • Individualisierender und kompetenzorientierter Unterricht ist Gelingensbedingung für Inklusion. Zensuren sind als Leistungsrückmeldung ungeeignet.
  • Förder- und Sprachheilschulen haben in einer inklusiven Schullandschaft keine Daseinsberechtigung mehr. Spezielle Sonderschulen sollten schrittweise zu Kompetenz- bzw. Förderzentren umgewandelt werden.
  • Allen Schulen muss ermöglicht werden, Kindern mit sozial-emotionalen Problemlagen adäquate Angebote zu bieten (materiell und konzeptionell).
  • Inklusion muss bereits in der Vorschule vollumfänglich möglich sein.
  • Die Ausstattung des Ganztags muss vollumfänglich den oben genannten Kriterien entsprechen.

Diese 10 Thesen wurden 2015 von der Mitgliederversammlung des ViHS als Gelingensbedingungen für Inklusion verabschiedet.